Menschenrechtstag 2016

 

Häftlinge ohne Krankenversicherung in Schweizer Gefängnissen

 
 

Herr H. J. verbüsst eine mehrjährige Gefängnisstrafe in der Schweiz. Er leidet seit einigen Jahren an einem urologischen Problem im Bereich der Prostata, das sich zunehmend verschlimmert; ein Harnverhalt droht. Medikamente zeigen in diesem Stadium keine Wirkung mehr, eine Prostataoperation wäre aus ärztlicher Sicht dringend durchzuführen. Als H. J. verhaftet wurde, verfügte er über keinen Wohnsitz in der Schweiz und ist daher vom Krankenversicherungsgesetz KVG ausgenommen. Er hat lediglich Anrecht auf medizinische Nothilfe, das heisst auf Behandlungen, die im Notfall das Überleben des Patienten sichern.

 

Die Situation von H. J. ist kein Einzelfall: In Schweizer Gefängnissen sind schätzungsweise bis zu 2000 Menschen ohne Krankenversicherung in Haft.

 
 
 

Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember richten wir gemeinsam mit den drei Landeskirchen das Augenmerk auf die Situation von Gefangenen ohne Krankenversicherungsschutz in der Schweiz. Das föderale System der Schweiz sorgt dafür, dass je nach Kanton die Situation anders gehandhabt wird. Grundsätzlich wird der Strafvollzug in drei Strafvollzugskonkordaten geregelt.

 

Des weiteren regeln verschiedene nationale und internationale Bestimmungen die Gesundheitsversorgung für Menschen in Haft. Auch im Schweizerischen Strafgesetzbuch finden sich entsprechende Vorgaben. In einer Petition an den Bundesrat fordern wir deshalb eine verbindliche bundesweite Regelung zur Finanzierung medizinischer Behandlungen für nicht krankenversicherte Häftlinge.

 

 

 
 

 

  • Wir, die Gruppe augenauf Zürich, unterstützen die Forderung der ACAT, dass für Häftlinge ohne Krankenversicherung in Schweizer Gefängnissen eine einheitliche Regelung zur Finanzierung notwendiger medizinischer Versorgung geschaffen wird. 

 

  • Wir unterstützen weiterhin, dass medizinische Fachpersonen den Bewilligungsprozess zur Finanzierung solcher Behandlungen beigezogen werden

 

Gruppe augenauf Zürich

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