Nachlassplanung

 

 
 
 

IBAN ACAT-Schweiz:
CH16 0900 0000 1203 9693 7

Danke!

 
 

Gutes bewirken — Über das eigene Leben hinaus

 

Engagieren Sie sich über Ihre irdische Existenz hinaus für das Leben von Mitmenschen, die unsere Hilfe nötig haben. Wir beraten Sie dazu gerne. Hier erste Hinweise:

 

Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, wem Sie wie viel von Ihrem Hab und Gut vermachen wollen.

 

ACAT-Schweiz ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert Ihres Vermächtnisses fliesst vollständig in die Projekte von ACAT-Schweiz.

 

Erbschaften: An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Ehepartner, Kinder und Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie ACAT-Schweiz als Miterbin begünstigen. Falls keine pflichtteilgeschützten Erben da sind, können Sie ACAT-Schweiz sogar als Alleinerbin einsetzen.

 

Legate: Mit einem Legat können Sie ACAT Schweiz mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird ACAT-Schweiz nicht Erbin, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses. Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität machen Sie für die Aktivitäten von ACAT-Schweiz im Dienst der Menschenrechte mehr möglich.

 

Begünstigung durch Versicherungen: Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können ACAT-Schweiz als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

 

Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns: info(a)acat.ch oder +41 (0)31 312 20 44.