→ Siehe auch «Die 8 jungen Saudis sind wohl noch am Leben», Follow-up vom März 2024

 

Aktion zum Tag der Menschenrechte 2023

 

Saudi-Arabien: keine Todesstrafe für Minderjährige!

 
 

Mindestens 65 Gefangene in Saudi-Arabien könnten jederzeit hingerichtet werden. Unter ihnen sind acht Männer, die zum Zeitpunkt der «Verbrechen», die ihnen zur Last gelegt werden, minderjährig waren. Sie gehören der schiitischen Minderheit an und wurden angeklagt, weil sie an Protesten gegen das Regime teilgenommen hatten. Besonders um die Weihnachtzeit sind Hinrichtungen zu befürchten.

 
 

Jalal Labad, Abdullah Al-Derazi, Youssef Al-Manasef, Hassan Zaki Al-Faraj, Ali Jaafar Al Mabiouq, Jawad Qureiris, Ali Hassan Al-Subaiti und Mahdi Al-Mohsen droht unmittelbar die Hinrichtung. Die acht jungen Männer gehören alle der muslimischen Minderheit der Schiiten an, die in Saudi-Arabien unterdrückt wird. Sie werden verfolgt wegen ihrer Teilnahme an Protesten gegen das Regime, die seit dem Arabischen Frühling im Jahr 2011 stattfanden. Die meisten von ihnen wurden zwischen 2017 und 2018 festgenommen. Die Taten, derer sie angeklagt sind, wurden begangen, als sie noch minderjährig waren. Alle acht jungen Männer wurden monatelang in Einzelhaft festgehalten und gefoltert, damit sie Geständnisse ablegten. Erst nach mehreren Jahren wurden sie vor Gericht gebracht, wo sie zum ersten Mal einen von einem Anwalt begleitet wurden.


Sie wurden an Sonderstrafgerichte verwiesen, die Verbrechen im Zusammenhang mit Terror­akten ahnden sollten. In Wirklichkeit verfolgen diese Gerichte alle Menschen, die sich gegen die Politik des Regimes stellen. Demonstranten der schiitischen Minderheit droht vor den Sondergerichten häufig die Todesstrafe unter der Strafkategorie Tazir. Dieser Begriff aus dem islamischen Strafrecht bezeichnet Strafen, die im Ermessen der lokalen Justizbehörden liegen. Die Anwendung von Tazir ermöglicht es dem Regime, stillschweigend willkürliche Sanktionen zu verhängen, insbesondere als Mittel zu politischer Unterdrückung.


Als Beweismittel legt die Staatsanwaltschaft sehr oft auch unter Zwang erlangte Geständnisse vor. Obwohl die Angeklagten vor dem Richter aussagten, dass sie während der Haft gefoltert wurden, damit sie Geständnisse ablegen, gab es keinerlei Untersuchungen zu diesen Vorwürfen.
Dies alles ist eine krasse Verletzung sowohl der von Saudi-Arabien ratifizierten Konventionen als auch der nationalen Gesetze. Diese verbieten Folter und die Todesstrafe für Minderjährige.


Weihnachtszeit lässt das Schlimmste befürchten

 

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, und die Angst bei den Familien der Verurteilten steigt ins Unermessliche: Bereits 2016 und 2020 nutzte das saudische Regime die diplomatische und mediale Flaute um den Jahreswechsel, um zahlreiche Menschen – darunter Minderjährige – hinzurichten. Oft werden die Familien weder über die Todesurteile, noch über eine bevorstehende Vollstreckung informiert. Wo sich der Leichnam befindet, gibt das Regime ebenfalls nicht bekannt. Unsere Partnerorganisation ESOHR (European Saudi Organisation for Human Rights) befürchtet, dass das auch in diesem Jahr wieder passieren könnte – und dass die Familien erst aus den Medien von der Hinrichtung ihrer Angehörigen erfahren.

 

Die Todesstrafe ist unter vielen Gesichtspunkten eine Form der Folter → mehr dazu in unserer digitalen Broschüre «Todesstrafe: unumkehrbare Folter»

 
 

WERDEN SIE AKTIV!

 

Unterschreiben Sie unsere Petition und fordern Sie die Aufhebung der Todesstrafe für Jalal, Abdullah, Youssef, Hassan, Al Jaafar, Jawad, Ali Hassan und Mahdi!

 

→ zur Petition

 
 
 

Porträtbilder: ESOHR

 
 

Jalal Labad war während mindestens neuneinhalb Monaten in Isolationshaft. Das Gericht antwortet nicht auf die Frage der Familie nach Jalals Rechtslage. In einem Briefwechsel mit UNO-Sonder­berichterstattern gab die saudische Regierung jedoch an, dass der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen Jalal bestätigt hat. Jalal kann nun jederzeit ohne Ankündigung hingerichtet werden.

 

 
 
 

 
 

Drei Monate lang wusste die Familie von Abdullah Al-Derazi nicht, wo man ihn festhielt. Er wurde u.a. wegen der Teilnahme an Beerdigungen, Demonstrationen und wegen der Verteilung von Wasser bei Demonstrationen angeklagt. Der Oberste Gerichtshof hat das Todesurteil bestätigt. Abdullah kann jederzeit ohne Ankündigung hingerichtet werden.

 

 
 
 

 
 

Die meisten Anklagepunkte gegen Youssef Al-Manasef basieren auf Ereignissen aus seiner Kindheit: Teilnahme an Beerdigungen von Menschen (zwei davon Jugendliche), die von Sicherheitskräften bei Demonstrationen und Razzien erschossen wurden, sowie Teilnahme an Krawallen und das Skandieren staatsfeindlicher Parolen. Ausser unter Folter erzwungenen Aussagen liegen keine Beweise gegen ihn vor.

 

 
 
 

 
 

Hassan Zaki Al-Faraj wurde u. a. wegen des Besitzes verbotener Fotos, des Waffenbesitzes, der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, der Beherbergung gesuchter Personen und der Unterstützung von Verwundeten zum Tod verurteilt. Drei Jahre lang wurde ihm der Zugang zu einem Anwalt verweigert. Bis heute leidet er unter den Folgen der Folter.

 

 
 
 

 
 

Vor dem Richter bestritt Al Jaafar Al-Mabiouq alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er gab an, dass ihm seine Geständnisse unter Folter abgerungen worden waren. Zudem hätten die Demonstrationen, an denen er beteiligt gewesen sein soll, stattgefunden, als er noch minderjährig war. Trotzdem verhängte der Richter ein Todesurteil gegen ihn, das am 15. März 2023 vom Berufungsgericht bestätigt wurde.

 

 
 
 

 
 

Bereits Jawad Qureiris’ Vater und zwei Brüder waren willkürlich in Haft; ein weiterer Bruder wurde 2011 während Demonstrationen von Sicherheitskräften erschossen. Jawar Qureiris selber wurde unter Folter gezwungen, Geständnisse abzulegen und in der Folge zum Tod verurteilt.

 

 
 
 

 
 

Ali Hassan Al-Subaiti soll u.a. einer Terror­organisation angehört haben und in Waffenhandel involviert gewesen sein – als Zwölfjähriger. Er wurde zum Tod verurteilt.

 

 
 
 

 
 

Auch Mahdi Al-Mohsen droht die Todesstrafe für Ereignisse aus seiner Kindheit. Seine derzeitige strafrechtliche Situation ist nicht bekannt.

 

 
 
 

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Saudi-Arabien und die Schweiz: Wirtschaftsbeziehungen werden intensiviert


Sechzig Jahre lang lebte die saudische Wirtschaft vorwiegend vom Öl. Angesichts der Energiewende und des volatilen Ölpreises diversifiziert Kronprinz Mohammed bin Salman (MBS) aktuell die Wirtschaft. Dies macht sich auch in der Schweiz bemerkbar. Anfangs 2023 investierte die Saudi National Bank 1.4 Milliarden Franken in die Credit Suisse. Mit der Notübernahme durch die UBS war das Geld grösstenteils weg; die Relevanz Saudi-Arabiens für die Schweizer Wirtschaft wächst aber weiter. Das Handelsvolumen zwischen den beiden Ländern stieg von 2.2 Milliarden Franken im 2020 auf 5.6 Milliarden im 2022. Gehandelt werden vor allem Edelmetalle, sonstige Metalle, Pharmaerzeugnisse, Präzisionsinstrumente, Uhren und Bijouterie. Die Schweiz liefert auch Kriegsmaterial an Saudi-Arabien, im Jahr 2022 im Wert von 11 Mio. Franken. Rund hundert Schweizer Unternehmen sind in Saudi-Arabien ansässig, Tendenz steigend. Im Frühling zitierte der Tages-Anzeiger den saudischen Minister für Investitionen Khalid A. Al-Falih wie folgt: «[Die Schweiz] hat einen grossartigen Ruf. Sie ist die Lieblingsferiendestination der Saudis. Und sie ist die Nummer 1 in der Welt bezüglich Innovation. Wir wollen davon lernen. Im Gegenzug bieten wir Wachstumsmöglichkeiten für Schweizer Firmen.»


Auch die saudische Shoppingtour unter Fussballweltstars wie Christiano Ronaldo, Karim Benzema und Neymar, die alle für horrende Summen zu saudischen Klubs wechselten, gehört zu den Aufstiegsplänen des Golfstaates zum globalen Player.


Dass der Mord an Khashoggi nur kurz zu internationaler Entrüstung geführt hat, bestätigt MBS im eingeschlagenen Kurs: Wirtschaftsförderung und Imagepflege gehen Hand in Hand mit Terror gegenüber der eigenen Bevölkerung. Wenig erstaunlich, dass die politisch motivierten Todesurteile für junge Saudis international kaum Erwähnung finden.

 
 

Quellen: ESOHR, ACAT-Frankreich, Amnesty International, Tages-Anzeiger, SECO, admin.ch, Blick

 

In zahlreichen Ländern dient die Todesstrafe als Instrument der politischen Kontrolle. 2023 macht ACAT-Schweiz das ganze Jahr hindurch auf diese Tatsache aufmerksam und ruft zum Handeln gegen diese unmenschliche und grausame Strafe auf.

 
 

NEIN zur Todesstrafe für Minderjährige!

 

Unterschreiben Sie die Petition für die Aufhebung der Todesstrafe dieser acht jungen Saudis!

 

→ zur Petition

 
 
 
 

Ein Licht der Hoffnung

 

 

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