Bild: Atila Ulcay im Rahmen der ACAT-Sensibilisierungskampagne «Folter ist kein Schicksal, sondern ein Verbrechen».

 
 

Definition von Folter

 

Folter ist:

 

«jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.»

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Art. 1

 

Nach Schätzungen von Amnesty International existiert Folter in zwei Drittel der Länder weltweit. Zwischen Januar 2009 und Mai 2013 erhielt die Menschenrechtsorganisation Berichte über Folter in 141 Ländern, aus allen Regionen der Welt. → Mehr dazu finden Sie hier.

 
 

5 facts about torture (Video der OMCT):

 
 
 
 
 
 

Wo beginnt Folter?

 

Nicht jede ungerechte oder gewalttätige Aggression ist Folter. Ist es eine Frage der Intensität der erfahrenen Schmerzen? Die Folter weist eine gewisse Anzahl charakteristischer Merkmale auf, welche in ihrer Gesamtheit die Besonderheit von Folter ausmachen.

 

Damit man von Folter spricht, braucht es:

  • Grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden
  • Eine vorsätzliche geplante, wiederholte Handlung, die von einem Entscheid herrührt (im Unterschied zu einem Übergriff oder einer Handlung aus Wut)
  • Ein Folterer, der einen öffentlichen Dienst vertritt oder auf dessen Veranlassung oder mit dessen Einverständnis handelt (Polizisten, Militärs, Gefängniswärter, paramilitärische Gruppen…) [Folterer können auch Revolutionsgruppierungen angehören, welche die Machtübernahme anstreben.]
  • Die Absicht, vom Opfer Geständnisse oder Auskünfte zu erhalten oder es für eine von ihm oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder es einzuschüchtern, zu terrorisieren (es oder die Gruppe, welcher es angehört) oder es dafür bezahlen zu lassen, dass es einer Minderheit angehört
  • Der Wille, die körperliche oder geistige Integrität einer Person zu beeinträchtigen, ihre Persönlichkeit zu brechen oder von ihr ein Verhalten zu erlangen, das sie nicht freiwillig hätte

 

Die Folterhandlung ist die Folge all dieser Elemente.

 

Quelle: ACAT-Frankreich

 
 
 
 
 

Dokumentation

 

 

Mehr lesen, hören und sehen? Auf unserer Seite Dokumentation tragen wir Literatur- und Video-Tipps für Sie zusammen.