System zum Schutz der Menschenrechte, Vereinte Nationen

 
 

Seit der Gründung der Vereinten Nationen am 26. Juni 1945 haben sich die Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte vervielfältigt. Ein Überblick über ihre Entstehung:

 

Die Charta der Vereinten Nationen ist die erste Konvention, die von den 50 Mitgliedsländern bei der Gründung der UNO unterzeichnet wurde. Als konstituierendes Element der UNO, regelt sie Rechte und Pflichten der Mitglieder und setzt den Rahmen für die verschiedenen Organe und Vorgänge. Ausserdem werden die grundsätzlichen Prinzipien der internationalen Beziehungen, von der souveränen Gleichheit der Staaten bis hin zum allgemeinen Gewalt-Verbot für die Mitgliedsländer, festgelegt.

 

Am 10. Dezember 1948 hat die Versammlung der Vereinten Nationen die 30 Artikel umfassende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen. Später sind weitere Abkommen bezüglich der Rechte der Menschen hinzugekommen.

 

1993 wurde der Posten des UN-Hochkommissars für Menschenrechte geschaffen, um den verschiedenen UN-Organen im Bereich der Menschenrechte administrative Unterstützung zukommen zu lassen und um spezialisierte Datenbanken aufrechtzuerhalten. Die Menschenrechtskomission, welche 2006 durch den Menschenrechtsrat ersetzt wurde, hat zum Ziel Situationen mit Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu bringen und Empfehlungen an das Land, dass sie verletzt, zu richten. Der Menschenrechtsrat trifft sich dreimal jährlich.

 

Der Menschenrechtsrat hat wiederrum verschiedene untergeordnete Organe, insbesondere zu erwähnen ist die Arbeitsgruppe zur «Universellen Periodischen Überprüfung» («Universal Periodic Review», UPR) und der beratende Ausschuss des Menschenrechtsrates.

 

Des weiteren wurde ein System der Sonderverfahren, welches dem Menschenrechtsrat angegliedert ist, eingeführt. Es umfasst die Arbeit der Sonderberichterstatter, der Sonderbeauftragten, unabhängiger Experten und der Arbeitsgruppen. Diese sind berechtigt, eine Untersuchung zu menschenrechtlichen Angelegenheiten durchzuführen und zu diskutieren. Entweder erhalten sie ein Mandat zu einem bestimmten Land oder zu einer bestimmten Thematik. 

 

Seit 1995 treffen sich die Mandatsträger jährlich als Gruppe. Der Bericht dieser Treffen wird dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte übermittelt.  

 

Konventionen, welche Bezug nehmen auf Menschenrechte, haben Vertragsorgane, mit denen die Vertragsbestimmungen überwacht werden. Diese Vertragsorgane sind Fachausschüsse und setzen sich zusammen aus unabhängigen Experten, die sich treffen, um die vorgelegten Berichte zu den verschiedenen Ländern zu untersuchen, ausserdem eingereichte Beschwerden und Mitteilungen.

 

 
 
 
 

Dokumentation

 

 

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