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Fokus Menschenrechte Schweiz

 
 

Hintergund

 
 
 
 
 

Folterprävention und -Bestrafung in der Schweiz und international: Stand der Dinge und Blick in die Zukunft.

 

Mit:

- Sibel Arslan, Nationalrätin, Grüne, Basel Stadt

- Daniel Fink, Mitglied UNO-Unterausschuss zur Verhütung von Folter

- Regula Mader, Präsidentin Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF

und weitere Teilnehmende.

 

Die Debatte in Bern am 8. März 2023 hier im Replay.

 

 
 
 

Juli 2023: UNO-Ausschuss gegen Folter untersucht die Schweiz

 

GENF − Im Juli 2023 hat der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) die Schweiz unter die Lupe genommen. Für eine nuancierte Beurteilung unseres Landes ist das CAT auf umfassende Informationen angewiesen. ACAT-Schweiz hat an vorderster Front dazu beigetragen. Das Resultat ist ein CAT-Bericht, der die Schweiz in mehreren Punkten scharf kritisiert.

 

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Juni 2023: ACAT empfängt den Sonderberichterstatter für Eritrea

 

ERITREA/SCHWEIZ − Als ACAT-Schweiz und ihre Partner erfuhren, dass der UNO-Sonderberichterstatter für Eritrea in die Schweiz kommen würde, haben sie verschiedene Treffen mit ihm in die Wege geleitet. Der Sonderberichterstatter erhielt dabei einen detaillierten Einblick in die unmenschliche Schweizer Asylpolitik gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea.

 

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August 2022: Belarusische Honorarkonsuln sollen zurücktreten

 

BELARUS / SCHWEIZ – Wir fordern den Rücktritt der drei belarusischen Honorarkonsuln in der Schweiz und in Liechtenstein. Durch die Ausübung ihres Amtes unterstützen sie das belarusische Regime von Alexander Lukaschenko, das nicht nur im eigenen Land Menschenrechte verletzt, sondern auch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mitträgt. ACAT-Schweiz hat den offenen Brief von Libereco - Partnership for Human Rights mitunterschrieben.

 

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Juni 2022: CPT bestätigt unsere Feststellungen

 

MISSHANDLUNG IN DER SCHWEIZ

Auch in der Schweiz gibt es noch in zahlreichen Haftorten Missstände, mitunter inakzeptable. Als das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) unser Land 2021 besuchte, überprüfte es einige dieser Anstalten. In seinem im Juni 2022 veröffentlichten Bericht nimmt das CPT mehrere unserer Kritikpunkte auf.

 

  • Das CPT besucht Polizeiposten, Gefängnisse, Haftzentren für Minderjährige, Ausschaffungszentren für Ausländer und psychiatrische Kliniken in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats. Es klärt ab, wie Personen im Freiheitsentzug behandelt werden. Diese Besuche finden alle vier Jahre statt.
  • Ende März 2021 besuchte das CPT die Schweiz.
  • Im Vorfeld dieses Besuchs wiesen ACAT-Schweiz und ihre Partner* das CPT auf Orte des Freiheitsentzugs hin, die als (sehr) problematisch gelten.
  • Im Asylbereich kontrollierte das CPT das Bundesasylzentrum Boudry. ACAT-Schweiz und ihre Partner hatten noch sieben weitere Asylzentren empfohlen.
  • Im Gefängniswesen besuchte das CPT zwei der fünf empfohlenen Anstalten. Mehrere unserer Kritikpunkte haben im CPT-Bericht ihren Niederschlag gefunden.
  • Das Komitee kritisierte auch die langsamen Fortschritte bei den stationären Massnahmen gemäss Artikel 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs heftig.
  • Die Schweiz bemühte sich, die Empfehlungen des CPT umzusetzen, wenn auch mit ganz helvetischer Gemächlichkeit.
  • Wir bedauern sehr, dass die Schweiz nicht eingehender Stellung bezogen hat zu Artikel 59 des Strafgesetzbuchs oder zur Möglichkeit, ein Statistiksystem zu den Fällen von physischer Gewalt aufzubauen.

 

* die Arbeitsgruppe Dublin-Appell und die Beratungsstelle Freiheitsentzug des Vereins humanrights.ch

 

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März 2022: Folter soll in der Schweiz unter Strafe gestellt werden

 

Endlich soll Folter explizit unter Strafe gestellt werden in der Schweiz! Am 29. März sprach sich die Rechtskommission des Ständerates, wie bereits zuvor ihre nationalrätliche Schwesterkommission, dafür aus, Folter als eigenen Straftatbestand ins Schweizer Strafgesetzbuch aufzunehmen.

 

Hintergrund

 

Vor bald 35 Jahren, am 26. Juni 1987, ist das UNO-Übereinkommen gegen Folter für die Schweiz in Kraft getreten. Und noch immer erfüllt unser Land nicht alle Verpflichtungen, die es mit dieser Ratifikation eingegangen ist. So steht in Artikel 4 des Übereinkommens:

 

  • Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. […]
  • Jeder Vertragsstaat bedroht diese Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.


Doch im Schweizer Strafgesetzbuch sucht man Folter vergeblich. ACAT-Schweiz bemüht sich seit mehreren Jahren, diese Gesetzeslücke zu füllen.

 

Überzeugungsarbeit für ein neues Gesetz


Gemeinsam mit anderen NGOs erarbeitete ACAT-Schweiz ein Argumentarium für eine Anpassung des Strafgesetzbuches. Das Argumentarium wurde den Mitgliedern der Rechtskommissionen des National- und Ständerats abgegeben, bevor sie im Februar bzw. März 2022 über eine entsprechende parlamentarische Initiative von Beat Flach (GLP) debattierten.

 

Das Argumentarium zeigt auf, weshalb der geltende gesetzliche Rahmen ungenügend ist, um in der Schweiz Folterhandlungen (wo immer diese begangen wurden) strafrechtlich zu verfolgen. So weisen wir darauf hin, dass die Schweizer Justiz aktuell nur auf eine Liste von Tatbeständen wie Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung, Nötigung, Beschimpfung oder Gefährdung der Gesundheit etc. zurückgreifen kann. Diese Tatbestände sind der Schwere des Verbrechens der Folter nicht angemessen. Ausserdem verjähren sie, während Folter unverjährbar ist. Überdies ist es für ein kohärentes und glaubwürdiges Auftreten der Schweizer Diplomatie in Menschenrechtsgremien und an Konferenzen wichtig, dass die Schweiz die Bekämpfung der Folter nicht nur als Priorität in ihrer aussenpolitischen Strategie festschreibt, sondern sie auch in der nationalen Gesetzgebung umsetzt.


Die Arbeit an der Anpassung des Strafgesetzbuches kann nun beginnen.

 

→ Zur Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

 

 
 

November 2021: Xinjiang und die Schweiz

 

Die massive Repression Chinas gegen die uigurische Minderheit war auch Thema unserer Kampagne zu Karfreitag 2021. Es lag daher auf der Hand, dass wir im November in einem Brief an Bundesrat Cassis unser Befremden darüber ausdrückten, dass die Schweiz im Oktober 2021 die Erklärung auf UNO-Ebene gegen die Unterdrückung der Uiguren in Xinjiang nicht unterzeichnet hatte. In seiner Antwort betonte das EDA, die Schweiz bleibe besorgt über die Lage, habe aber zugunsten geplanter Gespräche mit China dieses Mal von einer Unterzeichnung abgesehen.

 

 
 

Herbst 2021

 

Im Herbst 2021 intervenierten wir im Fall eines jungen Häftlings in einer psychiatrischen Klinik in Zürich. ACAT hat ausserdem erreicht, dass die Wegweisung eines af­­ghanischen Häftlings in sein Herkunftsland vorerst aufgeschoben wurde und hat dazu beigetragen, dass über den Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT) die Auslieferung eines russischen Staatsbürgers an Russland ausgesetzt wurde. Für letzteren besteht eine grosse Gefahr, dort gefoltert oder sogar aussergerichtlich hingerichtet zu werden.

ACAT-Schweiz verfolgt noch immer die Strafanzeige von 2018 gegen den Veranstalter der Ausstellung «Echte Körper» in Bern, bei der plastinierte Körper gezeigt wurden. Ein Strafverfahren ist noch beim Gericht anhängig. Dem Organisator der Ausstellung wird Störung des Totenfriedens vorgeworfen, weil er die Leichen ohne die Erlaubnis der Berechtigten ausgestellt hat. Bei letzteren könnte es sich um vom Pekinger Regime verfolgte chinesische Staatsangehörige oder deren Familien handeln. Im Februar 2022 ist eine Anhörung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vorgesehen. Sollte der Beklagte verurteilt werden, wäre dies ein zweiter grosser Sieg für ACAT-Schweiz in dieser Angelegenheit: Das Waadtländer Kantonsgericht hatte im Herbst 2018 die gleiche Ausstellung in Lausanne verboten.

 

 
 

September 2021: Coop und ihre Handelspolitik mit China

 

Unsere Karfreitagskampagne 2021 («Ein Volk, das nicht sein darf») prangerte die Unterdrückung des uigurischen Volkes an. Mit dem Dringlichen Appell vom März konfrontierten wir den Schweizer Kleiderhandel mit der Problematik der Zwangsarbeit von UigurInnen auf Baumwollplantagen und in Fabriken in China. Unsere Geschäftsstelle hatte nun im September 2021 die Gelegenheit, sich mit Coop-VertreterInnen über die Handelspolitik von Coop in China auszutauschen.

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