Bild: ACAT-Schweiz

Medienmitteilung

 

27. November 2018

«Kinder von Inhaftierten in der Schweiz»
Internationaler Menschenrechtstag 10. Dezember 2018: Kampagne und Petition

 

In der Schweiz leben gemäss Bundesamt für Justiz rund 9000 Kinder getrennt von ihren inhaftierten Vätern oder Müttern. Sie sind Mit-Opfer einer Straftat, mit der sie nichts zu tun haben. Das Leben dieser Kinder kann völlig aus den Fugen geraten; oft leiden sie unter Traumata, Ängsten und weiteren psychischen oder körperlichen Problemen.

 

«Die Eltern sehen zu können und zu wissen, was sie machen, was sie essen und wo sie schlafen, kann Kindern Heilung bringen», sagt Renate Grossenbacher, die im Auftrag der Heilsarmee Kinder begleitet, welche ihren Vater oder ihre Mutter im Gefängnis besuchen möchten.

 

Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes postuliert, dass Kinder ein Recht darauf haben, mit den Eltern in Kontakt zu bleiben. Dieses Recht gilt auch für Söhne und Töchter von Inhaftierten, wird in diesem Zusammenhang aber oft zu wenig beachtet. Die Kampagne von ACAT-Schweiz anlässlich des Menschenrechtstags vom 10. Dezember beleuchtet die Situation in der Schweiz.

 

Begleitend zur Kampagne hat ACAT-Schweiz eine Petition lanciert. Darin fordert sie die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) dazu auf, die Rechte der Kinder von Inhaftieren besser zu schützen. Unter anderem sollen Gesetzgebung, Politik und Praxis sich nach den entsprechenden Europarat-Empfehlungen richten.

 

Die Unterschriftensammlung dauert bis 31. Januar 2019.