© Bild: Pixabay

Medienmitteilung

 

Bern, 19. November 2020

 

UmweltaktivistInnen in Gefahr 

 

Die Anzahl Morde an Menschen, die sich für den Schutz von Umwelt, Klima oder natürlichen Ressourcen engagieren, schnellt in die Höhe. Zum Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember 2020 geht ACAT-Schweiz den Hintergründen nach – und plädiert für eine Annahme der Konzerninitiative. 

 

Je weiter der Klimawandel fortschreitet, desto mehr werden Menschen, die die Umweltzerstörung zu bremsen versuchen, bedroht. Viele bezahlen ihr Engagement gar mit dem Leben. Nach Angaben der NGO Global Witness wurden im vergangenen Jahr weltweit 212 UmweltverteidigerInnen getötet – eine Rekordzahl. Kolumbien, die Philippinen, Brasilien, Mexiko, Honduras und Guatemala stehen an der Spitze dieser düsteren Bilanz. Zum Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember lanciert ACAT-Schweiz nun die Kampagne «UmweltaktivistInnen in Gefahr – schützen wir ihre Menschenrechte!». 

 

Sowohl Staaten als auch Unternehmen müssen zur Rechenschaft gezogen werden 

Im Durchschnitt werden seit Dezember 2015, als das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet wurde, jede Woche vier AktivistInnen getötet. Viele andere werden durch Übergriffe, sexuelle Gewalt, Morddrohungen, willkürliche Verhaftungen und unfaire Gerichtsverfahren zum Schweigen gebracht. Vor allem indigene AktivistInnen zahleneinen hohen Preis für ihr Engagement. 

 

Oft sind es Staaten, diefür Menschenrechtsverstösse an UmweltaktivistInnen verantwortlich sind.Entweder verletzen sie aktiv die Menschenrechtskonventionen, die sie unterschrieben haben, oder sie unterlassen es, die TäterInnen zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. 

Es gibt aber auch Unternehmen, die sich Menschenrechtsverstösse zu Schulden kommen lassen. Vor allem Rohstoffkonzerne werden kritisiert. Auch hier ist es hauptsächlich die indigene Bevölkerung, die die Zeche zahlen muss. Nebst Beschwerden gegen den Staat und seine Beamten müssen deshalb auch rechtliche Schritte gegen Unternehmen angestrebt werden. Dies ist besonders wichtig in Ländern, in denen das Justizsystem schwach, ineffizient oder korrupt ist. Solche Klagen gegen Unternehmen können strafrechtlicher Art (mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verurteilung des Unternehmens oder seiner Manager) oder zivilrechtlicher Art sein (Anspruch der Opfer auf Entschädigung). Letztere Option wird dem Schweizer Volk mit der Konzernverantwortungsinitiative vorgeschlagen, über die es am 29. November abstimmen wird. 

 

ACAT-Schweiz unterstützt diese Initiative. Sie ist ein wichtiges Mittel, um die Achtung der Menschenrechte und des Umweltrechts zu verbessern in Ländern, in denen die Justiz ihrer Aufgabe nicht nachkommen kann. Diese Initiative ist kein Ersatz für Aktionen gegen Staaten, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Sie ist vielmehr eine Ergänzung, welche NGOs wie ACAT in ihrer Arbeit zur weltweiten Abschaffung von Folter und anderen Misshandlungen unterstützen wird. 

 

Petition an die brasilianische Regierung 

Die Kampagne von ACAT-Schweiz wird von einer konkreten Aktion begleitet. In einer Petition ruft die Menschenrechtsorganisation die brasilianische Regierung auf, alle Belästigungen und Angriffe gegen Menschen, die ihr Land oder ihre Grundrechte verteidigen, zu beenden. Insbesondere soll sie untersuchen, was in der Region Minas Gerais vorgefallen ist. Dort vertrieb die Polizei vierzehn Familien gewaltsam vom Land, auf dem sie lebten – inklusive Zerstörung der Äcker und der Schule.Diese Familien verdienen wie viele andere internationale Unterstützung.

 


 

Infos & Kontakt:

 

Mehr zu ACAT-Schweiz:

Der Verein ACAT-Schweiz setzt sich mit Kampagnen, Briefaktionen, Beratungen, Plädoyers und Medienarbeit für die Abschaffung von Folter und Todesstrafe weltweit ein. Im Fokus der Arbeit von ACAT (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter)steht der Dienst am Nächsten. ACAT-Schweiz wurde 1981 gegründet und hat ihren Sitz in Bern.