© Bild: Weltkoalition gegen die Todesstrafe

Medienmitteilung

 

Bern, 17. September 2020

 

Zugang zu Verteidigung: eine Frage von Leben oder Tod

 

Für Menschen, denen die Todesstrafe droht, kann ein guter Anwalt das Leben retten. Der 18. Welttag gegen die Todesstrafe widmet sich dem Recht auf eine wirksame Verteidigung in allen Prozessphasen – und auch danach. ACAT-Schweiz schliesst sich der Kampagne an und richtet einen dringlichen Appell an Alexander Lukaschenko.

 

Am 10. Oktober 2020 begeht die WeltkoalitiongegendieTodesstrafe zusammen mit ACAT-Schweiz und weiteren Organisationen den 18. Welttag gegen die Todesstrafe. Die internationale Bewegung gegen die Todesstrafe hat zum Ziel, diese grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe vollständig und möglichst rasch abzuschaffen – weltweit und für alle Verbrechen. Seit Ende der 1970er Jahre hat diese Bewegung immer mehr und entscheidende Siege errungen: Heute haben 142 Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Das sind mehr als zwei Drittel aller Länder. Nichtsdestotrotz waren laut Amnesty International Ende 2019 weltweit mindestens 26 604 Menschen zum Tode verurteilt. Angesichts dieser Zahlen macht ACAT-Schweiz die Zivilgesellschaft und die internationale Gemeinschaft auf die Bedeutung einer wirksamen Rechtsvertretung aufmerksam. Menschen, die mit der Todesstrafe konfrontiert sind, müssen in allen Phasen des Strafverfahrens eine Rechtsvertretung haben. Diese soll versuchen, das Todesurteil durch Berufungen oder andere geeignete rechtliche Mittel zu vermeiden. Denn in Erwartung der definitiven Abschaffung der Todesstrafe bedeutet jedes Todesurteil, das nicht ausgesprochen wurde, ein gerettetes Menschenleben.

 

Ein Grundrecht, das oft ausgehöhlt wird

Das Recht auf eine kompetente Verteidigung gilt sowohl während der Festnahme, der Inhaftierung und der Gerichtsverhandlung als auch danach. Die meisten Länder sehen dieses Grundrecht in ihrer nationalen Gesetzgebung vor. Auch alle wichtigen internationalen und regionalen Verträge garantieren es. In der Praxis wird dieses Recht jedoch oft ausgehöhlt. Die Länder, die an der Todesstrafe festhalten, liefern viele Beispiele dafür. Strafverteidiger haben oft nicht genug Zeit, um mit ihren Mandanten zu sprechen oder ihr Dossier vor Prozessbeginn vorzubereiten. Viele Pflichtverteidiger sind überlastet. Einige Anwälte arbeiten in einem derart feindlichen Umfeld, dass sie selbst ihr Leben riskieren. Andere verfügen nicht über die nötige Erfahrung, um einen Mandanten mit drohender Todesstrafe erfolgreich zu vertreten, sie werden für ihre Arbeit nicht angemessen entlöhnt oder haben nicht einmal genügend Mittel für Grundausgaben.

 

Appell an Präsident Lukaschenko

Im Rahmen der Kampagne zum Welttag gegen die Todesstrafe rufen ACAT-Schweiz und ihre neun europäischen ACAT-Partnerorganisationen die Mitglieder, Kirchgemeinden und weitere Unterstützende dazu auf, einen dringlichen Appell an Alexander Lukaschenko, Präsident von Belarus, zu senden. Darin fordern sie ein sofortiges Moratorium der Todesstrafe in Belarus sowie eine Aufhebung der Geheimhaltung um das Hinrichtungsdatum und den Bestattungsort. Zudem verlangen sie die Umwandlung der Todesstrafe für zwei belarussische Männer, die bald hingerichtet werden sollen. Belarus ist das einzige Land in Europa, das die Todesstrafe noch nicht abgeschafft hat. Die aktuelle politische Situation in Belarus könnte ihren Anliegen Auftrieb verleihen, ist ACAT überzeugt.

 


 

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