© Bild: ACAT-Schweiz

Medienmitteilung

 

Bern, 9. April 2020

 

ERITREA: Journalistische Recherchen werfen ein schlechtes Licht auf die harte Schweizer Asylpolitik. ACAT-Schweiz verlangt Massnahmen.

 

«Die Schweiz tut alles, damit weggewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ihr Land zurückkehren. Was mit ihnen dort passiert, weiss in Bern aber niemand so genau.» Das sind die ersten Zeilen der Reportage «Zurück in die Diktatur» des Online-Magazins Republik.

 

«BLAUÄUGIG BIS FRAGWÜRDIG»

Journalist Christian Zeier und Fotograf Florian Spring lassen erstmals Menschen zu Wort kommen, deren Asylantrag in der Schweiz abgelehnt wurde und die «freiwillig» nach Eritrea zurückgekehrt sind. Ihre sehr sorgfältigen Recherchen werfen kein gutes Licht auf die restriktive Schweizer Asylpolitik gegenüber Menschen aus Eritrea. Die Sicht unserer Behörden auf die Lage in Eritrea wird als «blauäugig bis fragwürdig» eingestuft.

 

ACAT-SCHWEIZ VERLANGT HUMANERE ASYLPOLITIK

Dass die Veröffentlichung dieser brisanten Reportage mit Karfreitag – einem ACAT-Schlüsseltag – zusammenfällt, ist Zufall. Diese Recherchen bestärken ACAT-Schweiz aber in der Überzeugung, dass eine humanere Asylpolitik dringend notwendig ist. Genau das verlangt sie in ihrer Karfreitags-Petition (→ zu den Forderungen). Denn es gibt genügend Grund zur Annahme, dass eritreischen RückkehrerInnen Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen. Wichtig zu wissen: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) könne, so Christian Zeier in der Republik, keine dokumentierten Fälle von weggewiesenen Asylsuchenden vorweisen, die nach ihrer Rückkehr in Eritrea unbehelligt geblieben seien.

 

Die drei Landeskirchen haben diese ACAT-Petition zur Unterschrift empfohlen. Über vierzig Organisationen in der Deutschschweiz und der Romandie, darunter sowohl kleine Vereine als auch die Solidaritätsnetze und der Eritreische Medienbund, unterstützen die Kampagne. Die nun veröffentlichte Reportage stellt die restriktive Schweizer Asylpolitik noch klarer und deutlicher in Frage. Nichtwissen kann nicht mehr geltend gemacht werden, ein Kurswechsel gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea ist nötig.

 

BEHÖRDEN IGNORIEREN EIGENE RECHERCHEN-ERGEBNISSE

Eine weitere Tatsache lässt aufhorchen. Im September 2019 hat das SEM seinen jüngsten Bericht zu Eritrea verfasst. Die europäischen Asylbehörden stützen ihre Asylentscheide auf diesen Bericht, der von der European Asylum Support Office (EASO) veröffentlicht wurde. Das SEM kommt darin zum Schluss, dass sich die Situation im Land überhaupt nicht verbessert hat. Speziell hinzuweisen wäre auf die Ausführungen zu Rückkehrern im Kapitel 4.

ACAT-Schweiz fragt sich, wieso sowohl das SEM als auch das Bundesverwaltungsgericht, welches auf seinen höchst umstrittenen Referenzurteilen vom August 2017 und Juli 2018 beharrt, diese Erkenntnisse der eigenen Behörde ignorieren. Ist das nicht auch rechtsstaatlich äusserst bedenklich?

 

KONTAKT

 

Katleen De Beukeleer

Kommunikation ACAT-Schweiz

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Für ein Statement steht Ihnen ein(e) Mediensprecher(in) des Eritreischen Medienbunds ebenfalls gerne zu Verfügung.