© Bild: ACAT-Schweiz

Communiqué und Medieneinladung Petitionsübergabe 13. August 2020

 

Bern, 7. August 2020

 

Eritrea: Die Schweiz verstösst gegen die UNO-Antifolterkonvention 

 

11’221 UnterzeichnerInnen fordern in einer Petition an Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Ende der äusserst restriktiven Asylpolitik gegenüber EritreerInnen. Initiantin ACAT-Schweiz ruft die Schweiz dazu auf, die UNO-Antifolterkonvention zu respektieren. 

 

11’221 Menschen haben die von ACAT-Schweiz lancierte Petition für eine menschliche Schweizer Politik gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea unterschrieben. Am Donnerstag, 13. August 2020 werden VertreterInnen von Schweizer Menschenrechtsorganisationen die Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben. 

 

Die UnterzeichnerInnen fordern von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, eine – zumindest vorläufige – Aufnahme von Asylsuchenden aus Eritrea. Ausserdem soll die Schweiz im Dialog mit den eritreischen Behörden darauf hinwirken, dass sich die Menschenrechtslage in diesem Land wesentlich verbessert. Solange es keine grundlegenden Verbesserungen gibt, sollen keine Verhandlungen über ein Rücknahmeabkommen mit Eritrea stattfinden. 

 

UNO-Antifolterkonvention verbietet Wegweisungen 

 

Das Völkerrecht ist klar und deutlich. Die UNO-Antifolterkonvention verbietet es den Vertragsstaaten, eine Person in einen anderen Staat auszuweisen, abzuschieben oder an diesen auszuliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden. NGOs wie Amnesty International und Human Rights Watch sowie auch die UNO berichten aber weiterhin von systematischen Menschenrechtsverstössen in Eritrea. Die Rede ist von willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, Folter, unbegrenzter Haft, ungeklärten Todesfällen im Gefängnis, fehlenden rechtlichen Garantien, unmenschlichen Bedingungen im Nationaldienst usw. Die Liste bleibt lang, auch nach dem Friedensschluss mit Äthiopien im Jahr 2018.

 

ACAT-Schweiz muss feststellen, dass die Schweiz gegen die UNO-Antifolterkonvention verstösst. Denn trotz der katastrophalen Menschenrechtslage hält unser Land an seiner extrem restriktiven Asylpraxis gegenüber Geflüchteten aus Eritrea fest. Weder eine illegale Ausreise aus dem Einparteienstaat, noch eine drohende Zwangsrekrutierung in den dortigen Nationaldienst gelten als Grund, in der Schweiz Asyl zu bekommen. Die Folge: Tausende Menschen erhalten einen formellen Wegweisungsentscheid und werden mangels Rücknahmeabkommen mit Eritrea zu Nothilfe-Langzeitbeziehenden; viele tauchen in anderen europäischen Ländern unter – eine unmenschliche, erniedrigende Sackgasse.  

Seitenumbruch 

 

Explizite UNO-Kritik an der Schweiz 

 

Daniela Kravetz, Eritrea-Sonderberichterstatterin der UNO, erwähnte die Schweiz in ihrem Bericht vom 11. Mai 2020 explizit – wie schon 2019. Nicht nur die Bedingungen in der Nothilfe sind für sie besorgniserregend, sondern auch die unsichere Lage der zahlreichen weggewiesenen EritreerInnen, die in weiteren europäischen Ländern ihr Glück versuchen und daraufhin wieder in die Schweiz zurückgeschickt werden. Ebenso äussertKravetz sich besorgt über die 56 Menschen, die gemäss SEM (Staatssekretariat für Migration) im Jahr 2019 «freiwillig» nach Eritrea zurückkehrten. Noch im April 2020 schilderte das Recherchekollektiv Reflekt in einer ausführlichen Reportage die verheerenden Schicksale solcher «freiwilliger Rückkehrer» und stellte dabei fest: «Was mit ihnen dort passiert, weiss in Bern aber niemand so genau.» 

 

Harsche UNO-Kritik an die Adresse der Schweiz übten übrigens schon im Juni 2019 Nils Melzer, Sonderberichterstatter über Folter, Felipe González Morales, Sonderberichterstatter zu den Menschenrechten von Migranten, und Daniela Kravetz in einem siebenseitigen Schreiben. 

 

Während die UNO ihre Besorgnis äussert, sind die zahlreichen Freiwilligen in der Schweiz, die tagtäglich versuchen, vor Folter und Willkür geflohenen Menschen zu helfen, immer wütender und fassungsloser. Ganz zu schweigen von den vielen betroffenen EritreerInnen, die jede Hoffnung verloren haben. 

 


 

Einladung Petitionsübergabe: 

Petitionsübergabe am Donnerstag, 13. August um 13.30 Uhr (Besammlung um 13 Uhr) auf der Bundesterrasse hinter dem Bundeshaus in Bern. Wir bitten Sie, eine Hygienemaske zu tragen und den Mindestabstand von 1.5 Metern einzuhalten. 

 

Infos/Kontakt: 

  • Infos und mittragende Organisationen

  • Kontakt: Katleen De Beukeleer, Kommunikation & Kampagnen ACAT-Schweiz, k.debeukeleer@acat.ch

  • Für Interviews stehen Ihnen ebenfalls Balthasar Glättli (Präsident der GRÜNEN und Nationalrat/ZH) und Tedros Eyasu (EritreanmovementofGeneva/Yiakil) zur Verfügung. 

 

Mehr zu ACAT-Schweiz:

ACAT-Schweiz ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Bern. Sie hat zum Ziel, Folter und Todesstrafe weltweit und vollständig abzuschaffen. 

 

 
 
 

Pressedossier

Petitionsübergabe