Bild: © ACAT-Schweiz

Medienmitteilung

 

5. April 2019

Kinder haben Rechte. Auch, wenn ihre Eltern im Gefängnis sind.

Vorankündigung Petitionsübergabe am 11. April

 

Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu ihren Eltern. Das scheint logisch; ist es aber nicht mehr, wenn ein Elternteil im Gefängnis ist.

 

Kurz zusammengefasst postuliert die UN-Kinderrechtskonvention im Artikel 9:

  • Kinder haben das Recht, mit ihren Eltern oder einem Elternteil zu leben, ausser, es ist nicht gut für sie.
  • Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht, mit beiden Eltern in Kontakt zu bleiben, es sei denn, dies könnte dem Kind schaden.
  • Wenn der abwesende Elternteil im Gefängnis ist oder des Landes verwiesen wurde, hat das Kind ein Recht auf die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib seines Vaters oder seiner Mutter.

Die Schweiz hat dieses Übereinkommen ratifiziert.

 

Keine klaren Richtlinien in der Schweiz

In der Schweiz leben gemäss Bundesamt für Justiz (siehe Prison-Info 1/2018) rund 9000 Kinder getrennt von ihren inhaftierten Vätern oder Müttern. Sie sind Mit-Opfer einer Straftat, mit der sie nichts zu tun haben. Zivilgesellschaftliche Akteure wie die Stiftung Relais Enfants Parents Romands (REPR) oder die Heilsarmee setzen sich, in kleinerem oder grösserem Rahmen, für diese Kinder ein. Renate Grossenbacher vom Projekt «Angehört» der Heilsarmee begleitet zum Beispiel Kinder, die ihren Vater oder ihre Mutter im Gefängnis besuchen möchten. «Die Eltern sehen zu können und zu wissen, was sie machen, was sie essen und wo sie schlafen, kann Kindern Heilung bringen», sagt sie.

 

Trotzdem gibt es in unserem Land noch viel zu tun. Denn unmögliche Besuchszeiten, unangepasste Besucherräume und Stigmatisierung sind immer noch an der Tagesordnung. Es gibt keine klaren Richtlinien zur Umsetzung der Rechte dieser Kinder, und jeder Kanton kennt eine andere Praxis.

 

Empfehlungen Europarat müssen umgesetzt werden

Kinderrechte sollen aber weder dem Goodwill, noch der Eigenverantwortung überlassen werden, sondern brauchen gesetzlichen Schutz. Der Europarat verabschiedete im April 2018 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten (darunter die Schweiz) mit 56 Punkten zu Kindern von Inhaftierten. Es ist nun an der Zeit, dass die Schweiz diese Empfehlungen umsetzt.

 

UNO will Verbesserungen

Auch die UNO-Kinderrechtsausschuss zeigte sich 2015 sich besorgt über die Situation von Kindern inhaftierter Eltern. In den Schlussbemerkungen zum zweiten, dritten und vierten Staatenbericht der Schweiz hielt er fest:

 

Punkt 52: Der Ausschuss […] ist […] besorgt darüber, dass Daten zur Anzahl und zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern fehlen. Ferner ist nicht bekannt, ob die Beziehung eines Kindes zum inhaftierten Elternteil genügend unterstützt wird.

Punkt 53: […] empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, Daten zu erheben und eine Studie zur Situation von Kindern, deren Eltern im Vertragsstaat inhaftiert sind, durchzuführen. Dies mit dem Ziel, eine persönliche Beziehung zwischen den Kindern und ihren Eltern mittels regelmässiger Besuche, mit einem Angebot an angemessenen Dienstleistungen und geeigneter Unterstützung entsprechend Art. 9 der Konvention zu gewährleisten und sicherzustellen, dass «the best interest» des Kindes bei sämtlichen Entscheiden vorrangig beachtet wird.

 

Petition für gesetzlichen Schutz

 In ihrer Petition an die Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) fordert ACAT Schweiz deshalb:

  1. unter Einbezug kompetenter staatlicher und zivilgesellschaftlicher Stellen eine umfassende Datenerfassung und Studie zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern in der Schweiz und zum vorhandenen Angebot an Dienstleistungen und Unterstützung durchzuführen;
  2. Gesetzgebung, Politik und Praxis nach den Grundsätzen zu richten, die in den Empfehlungen des Europarats enthalten sind;
  3. sicherzustellen, dass diese Empfehlungen verbreitet werden, insbesondere bei allen relevanten Behörden, Einrichtungen, Fachleuten und Vereinigungen, und dass sie Kindern und ihren inhaftierten Eltern zugänglich gemacht werden;
  4. die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen für die nötigen Massnahmen, um die Rechte der betroffenen Kinder und eine persönliche Beziehung zwischen ihnen und ihren Eltern zu gewährleisten.

Abgabe Petition am Donnerstag, 11. April

Die Petition, die ACAT-Schweiz anlässlich des Menschenrechtstags 2018 lancierte, wird am Donnerstag, 11. April der KKJPD übergeben. Sie wurde von 4681 Personen unterschrieben.