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Petition lanciert zum Menschenrechtstag 10.12.2019 -  Sammelfrist abgelaufen

 

Petition für eine menschliche Schweizer Politik

 

gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea

 
 
 

Petitionsübergabe erfolgt am 13. August 2020

 

Am 13. August 2020 haben wir diese Petition der Bundeskanzlei übergeben – zusammen mit Betroffenen, VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen und Grünen-Präsident Balthasar Glättli.

 

→ Mehr dazu: Siehe die Medienmitteilung und das Video zur Petitionsübergabe: «Der Folterstaat Eritrea und die «drei Affen»-Strategie der Schweiz»

 
 
 
 
 
 

Forderungen

 

An Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter

 

1. Die Asylsuchenden aus Eritrea, denen kein Asyl gewährt wurde, sollen in der Schweiz vorläufig aufgenommen werden;

 

2. die Neubeurteilung des Aufenthaltsstatus von bislang vorläufig aufgenommenen Personen aus Eritrea soll ausgesetzt werden;

 

3. die aus der vorläufigen Aufnahme ausgeschlossenen Personen sollen wieder in diesen Status aufgenommen werden;

 

4. es sollen keine Verhandlungen über ein Rücknahmeabkommen mit Eritrea aufgenommen werden, solange sich die dortige Menschenrechtslage nicht verbessert. Die eritreische Regierung ist darüber in Kenntnis zu setzen;

 

5. im Dialog mit den eritreischen Behörden soll mit allen verfügbaren Mitteln darauf hingewirkt werden, dass sich die Menschenrechtslage in diesem Land grundlegend verbessert.

 

 
 

Hintergund: Die Schweiz treibt eritreische Flüchtlinge in die Verelendung 

 

In den letzten Jahren hat das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Asylpraxis gegenüber eritreischen Asylsuchenden laufend verschärft. Seit 2016 anerkennt es eritreische Staatsangehörige, die vom Nationaldienst befreit, daraus entlassen oder noch nie dafür aufgeboten wurden, nicht mehr als Flüchtlinge. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) liefert dafür diverse Grundlagen: So urteilte es 2017, dass Eritreer, die schon Nationaldienst geleistet haben, nicht unbedingt das Risiko eingingen, bei ihrer Rückkehr wieder zum Nationaldienst einberufen oder bestraft zu werden. Im Juli 2018 hielt das BVGer fest, dass eine Zwangsrekrutierung in den Nationaldienst an sich keine relevante Gefährdung im Sinne des Rückschiebungsverbots darstelle.

 

Das BVGer räumt in seinen Urteilen grobe Menschenrechtsverletzungen in Eritrea ein, bezieht sich aber auf zusätzliche Quellen und Mutmassungen, um daraufhin zynische Schlüsse zu ziehen. Zum Beispiel «[…] wird in Bezug auf die kolportierten Misshandlungen und sexuellen Übergriffe zumindest in Frage gestellt, dass diese systematisch stattfinden.» Die Möglichkeit einer solchen «Benachteiligung» reiche nicht aus; erst eine «hohe Wahrscheinlichkeit» wäre ein ausreichender Asylgrund.

 

Die Folge: 

In den letzten vier Jahren stieg die Anzahl Ablehnungen eritreischer Asylanträge ohne vorläufige Aufnahme von 3 auf 18 Prozent an (Berechnungen aufgrund der SEM-Asylstatistiken: Anzahl Ablehnungen ohne vorläufige Aufnahmen, im Vergleich zur Anzahl Erledigungen). 3589 Personen könnten davon betroffen sein – dies ist die Anzahl EritreerInnen,deren Asylgesuche seit 2006 vom SEM abgelehnt wurden und von denen anzunehmen ist, dass sie sich mangels Alternative noch in der Schweiz befinden. Diese Zahl könnte 2019 durch eine Neuüberprüfung von bis zu 3200 Dossiers* von vorläufig aufgenommenen EritreerInnen weiter ansteigen. Wenn aufgrund dieser Überprüfung eine vorläufige Aufnahme aufgehoben wird, muss die Person grundsätzlich ausreisen. Mangels Rücknahmeabkommen kann die Schweiz diese Menschen aber nicht zwingen, in ihr Land zurückzukehren. Freiwillig geht kaum jemand zurück. So werden Tausende eritreische Flüchtlingezu Langzeit-Nothilfebezügern, die kein Recht auf Arbeit, Sprachkurse, Ausbildung oder Sozialhilfe haben. Anders gesagt: Unser Land führt eine Verelendungspolitik gegenüber Menschen, denen in ihrer Heimat gröbste Menschenrechtsverletzungen drohen.

 

* → Zum Beispiel im Fall von Robel, ein 21-jähriger Eritreer, dessen Aufenthaltsbewilligung im Juli 2019 entnommen wurde.

 
 

Wichtigstes Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz im Jahr 2018 war Eritrea. Während 2005 nur 181 Eritreer in der Schweiz ein Asylgesuch stellten, waren es auf dem Höhepunkt 2015 fast 10 000. Letztes Jahr stellten 2825 Eritreer ein Asylgesuch.

 
 

 

Mittragende Organisationen, Institutionen und Parteien

 
 
 

Die drei Schweizer Landeskirchen empfehlen diese Petition zur Unterschrift.

 

Untersützungsbotschaften:

 
 
 
 
 
 
 
 

Mittragende Organisationen:

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 

 

 

 
 
 

 
 

 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 

 
 
 

 
 

 
 
 

Das Comité de Soutien aux requérants d'asile érythréens trägt die Petition ebenfalls mit (soutien.erythreens@gmail.com).

 
 
 
 
 
 

Petition als PDF

 

 

Diese Petition als PDF in Deutsch, Französisch oder Italienisch
(Sammelfrist abgelaufen)

 
 

Links

Comic

«Unsichtbar»: Die berührende Geschichte eines weggewiesenen Eritreers als Comic