Kampagne

 

Mitgehangen: Kinder der Todesstrafe

 

17. Welttag gegen die Todesstrafe, 10. Oktober 2019

 

Ein Todesurteil hat immer auch Folgen für die Angehörigen des Verurteilten. Der diesjährige Welttag gegen die Todesstrafe beleuchtet die Situation von Kindern, deren Vater oder Mutter zum Tod verurteilt oder hingerichtet wurde. Noch heute, dreissig Jahre nach der Geburtsstunde der UNO-Kinderrechtskonvention, werden diese Kinder für etwas bestraft, mit dem sie nichts zu tun haben.

 
 
 
 
 
 
 

ACAT-Kommunikationsverantwortliche Katleen De Beukeleer zum Welttag gegen die Todesstrafe.

 
 
 

Yasin Atlaoui ist acht Jahre alt. Er wohnt in Frankreich. Sein Vater Serge sitzt seit 2007 im indonesischen Todestrakt. Der Schweisser war für den Maschinenunterhalt in einer indonesischen Fabrik zuständig gewesen. In Wirklichkeit wurde dort kein Acryl produziert, wie man Serge erzählt hatte, sondern Drogen.
Yasins Mutter Sabine hat nicht viel Zeit zum Spielen, da ihr Job, die Sorgen um ihren Mann und der Kampf für seine Freilassung sie schon bis ans Limit beanspruchen. Als sie dem damals Sechsjährigen einmal erklärte, sie müsse nun Leute anschreiben um Papa dabei zu helfen, dass er wieder freikomme, sagte Yasin: «Ich will auch mithelfen». Er diktierte seiner Mutter diesen Satz: «Mein Vater ist sehr nett. Er ist schon sehr lange im Gefängnis. Wann kann er denn nach Hause zurückkehren? Sonst stirbt er noch im Gefängnis.» Bald werde sie ihrem Sohn erklären müssen, dass Papa zum Tode verurteilt wurde, sagt Sabine Atlaoui. Durch einen Staat, der die Menschen schützen sollte.


In den Statistiken unsichtbar
Niemand weiss, wie viele Kinder wie Yasin es weltweit gibt. Kinder, deren Vater, Mutter oder sogar beide Eltern in der Todeszelle sitzen oder bereits hingerichtet wurden. Gemäss Amnesty International befanden sich Ende 2018 weltweit mindestens 19 336 Menschen in der Todeszelle. Daten über Kinder dieser Verurteilten sind nahezu inexistent. Fest steht einzig: Die Mehrheit dieser Kinder stammt aus benachteiligten Bevölkerungsschichten und/oder Minderheiten, wie es im Allgemeinen der Fall ist bei zum Tod Verurteilten. Wer in den Statistiken unsichtbar ist, bekommt selten Unterstützung. Trotzdem haben alle diese Kinder eindeutig ein Recht darauf, dass ihnen geholfen wird.


Von Stigmatisierung bis hin zu Folter: Rechtsverstösse und ihre Folgen
Das Kindeswohl ist vorrangig zu berücksichtigen: Diese Maxime ist in zahlreichen internationalen Übereinkommen festgehalten. Das wichtigste darunter ist wohl die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 von der UNO-Generalversammlung angenommen und seither von allen Nationen ausser den Vereinigten Staaten ratifiziert wurde. Was Kinder von zum Tod Verurteilten betrifft, hinkt die Realität den darin festgehaltenen Vorgaben aber besonders weit hinterher. Tagtäglich verstossen Länder gegen mehrere Bestimmungen der Kinderrechtskonvention. Die Folgen dieser Verstösse sind tragisch, psychologische und emotionale Traumata vorprogrammiert.

 
 

«Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.»
Kinderrechtskonvention, Art. 3.1

 
 
 
 
 
 

 
 

 Aliaksandra Yakavitskaya, Belarus


«Einen Monat nach der Hinrichtung bekam ich einen Brief, ein simples Blatt Papier, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Hinrichtung stattgefunden hatte. […] Es ist sehr schwer, sich vor Augen zu führen, was passiert ist, weil uns die persönlichen Gegenstände meines Vaters [Henadz Yakavitski] nicht zurückgegeben wurden. Nicht mal seinen Leichnam durften wir sehen. Das Gesetz verbietet es uns, ihn zu beerdigen. Man hat uns auch nicht über den Ort informiert, an dem er begraben wurde. Dadurch habe ich das Gefühl, dass er immer noch da ist, dass er am Leben ist, dass es ihm gut geht. […] Bis heute fragen wir uns, auf welchem Friedhof er begraben wurde. Wir können uns den Ort höchstens vorstellen. Da wir nicht an sein Grab gehen können, beten wir in der Nähe unseres Familiengrabs. Es gibt viele Gerüchte um die sterblichen Überreste der Hingerichteten, aber niemand weiss es genau. Die Informationen sind als geheim eingestuft. […] Es war schwer für mich, den Schock zu verarbeiten, als ich bestimmte Kommentare über meine Tochter im Internet las. Sie ist erst vier. Einige Leute sagten, sie sollte das gleiche Schicksal treffen wie meinen Vater, weil sie die gleichen Gene teilen.»


Quelle: Zeugenaussage veröffentlicht von der Fédération internationale pour les droits humains. Interview: Amnesty International.

 
 
 

VERSTOSS gegen das Recht auf Kontakt zu den Eltern

(UN-Kinderrechtskonvention, Art. 9-3)
Jedes Kind hat ein Recht auf einen regelmässigen Kontakt zu beiden Elternteilen; auch, wenn die Kinder von den Eltern getrennt leben (ausser, dies könnte dem Kind schaden)*. Die Todestrakte dieser Welt sind meist schwer zugängliche Hochsicherheitsgefängnisse, wo die Kontaktmöglichkeiten zu den Gefangenen besonders restriktiv sind. Und falls doch Besuche stattfinden, sind diese oft unangenehm: Der Wärter schaut mit, eine Glasscheibe (oder das Reglement) verunmöglicht jeden physischen Kontakt, und ein Schamgefühl ist immer präsent.

 

*  In ihrer Menschenrechtstags-Kampagne 2018 wies ACAT-Schweiz darauf hin, dass nicht einmal die Schweiz diesen Grundsatz respektiert: Kinder von Inhaftierten in Schweizer Gefängnissen haben oft zu wenig und ungeeignete Kontaktmöglichkeiten zu ihren Eltern.


VERSTOSS gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung

(UN-Kinderrechtskonvention, Art. 2)

Kinder können nichts dafür, wenn ein Elternteil zum Tod verurteilt wurde. Dieser Umstand darf daher kein Grund sein, das Kind zu benachteiligen. Trotzdem sind Diskriminierung und Stigmatisierung für diese Kinder – und ihre ganze Familie – oft an der Tagesordnung. Nicht einmal Tränen sind erlaubt; Trauer für zum Tod Verurteilte ist meistens verpönt. Dazu kommt, dass die Todesstrafe unverhältnismässig viele Arme und Personen aus ethnischen und religiösen Minderheiten trifft, wie die UN-Sonderbeauftragte zu Gewalt gegen Kinder schreibt. Die Diskriminierung macht es überdies oft sehr schwierig, Ersatz-Betreuer zu finden, die sich um diese Kinder kümmern.

 
 
 

 
 

Syed Homan Mousavi, Iran


«Ich wurde geboren im Gefängnis, in der Nacht der Wintersonnenwende von 1986. Einen Monat zuvor war mein Vater aufgrund falscher Beweise wegen Beziehungen zu einer verbotenen Oppositionsgruppierung verhaftet worden. Er wurde ins Adelabad-Gefängnis in Shiraz, meiner Stadt, verlegt und hingerichtet. […] Danach wurden auch meine Mutter und meine Tante verhaftet. Meine Mutter brachte mich im Adelabad-Gefängnis zur Welt, wo ich die ersten zwei Jahre meines Lebens verbrachte. 1988 wurde meine Mutter während einer fünfmonatigen Welle von Massenhinrichtungen politischer Gefangener umgebracht. Der Schatten der Hinrichtung meiner Eltern schwebte nun für den Rest meines Lebens über mir. Nach der Freilassung meiner Tante wurde ich von ihr erzogen. Mein Bruder und meine Schwester wurden bei anderen Verwandten platziert und lebten weit weg von mir. Meine Kindheit war [...] gezeichnet von Armut und Vernachlässigung. Ich spürte weder die Hand eines Vaters auf meiner Schulter, noch die Zuneigung einer Mutter. Ich träumte, wie sie ein Geburtstagsfest für mich organisieren würden, wie jemand mir ein Geschenk geben würde. Aber das ist nie passiert.
Als ich zwölf war, wurde ich zum ersten Mal vom Geheimdienstministerium in Shiraz vorgeladen. Dies obwohl ich nichts falsch gemacht hatte; nichts, was die Aufmerksamkeit der Sicherheitsdienste hätte wecken können. So war mein Alltag. Ein düsteres Leben.
Man erlaubte mir nicht, an der Universität zu studieren. […] Das war im April 2010, ungefähr ein Jahr nach dem umstrittenen Sieg von Mahmud Ahmadinejad bei den Präsidentschaftswahlen und dem Anfang zahlreicher Demonstrationen in den Strassen, mit Tausenden Verhaftungen. […] Ich wurde verhaftet, weil ich an Demonstrationen der Grünen Bewegung teilgenommen und diese dokumentiert hatte. […] Ich wurde enorm unter Druck gesetzt. Nach dem Verhör wurde ich sieben Monate in einer Zelle im Evin-Gefängnis festgehalten. Ich wurde in der berüchtigten Sektion 209 platziert, wo ich gefoltert wurde und wo man mir jeden Tag wiederholte, dass ich, ‹genau wie meine Eltern›, hingerichtet werden würde. Ich stellte mir vor, wie sie jeden Augenblick kommen könnten, um mich zum Schafott zu bringen. […]
Ich wurde erzogen mit der Überzeugung, dass Unschuldige festgenommen und hingerichtet werden können. Mein Prozess dauerte kaum zwanzig Minuten, es gab keinen Anwalt. Das Urteil: drei Jahre Gefängnis, ein Verbot, an einer staatlichen Universität zu studieren, Bussen und 74 Peitschenhiebe. Ich habe nie im Geringsten bereut, auf die Strasse gegangen zu sein um diese Demonstranten zu filmen. Ich wollte, dass ihre Stimme gehört wird. […]»


Quelle: Zeugenaussage aufgezeichnet von Abdorrahman Boroumand, Center for Human Rights in Iran und Iran Human Rights

 
 
 

VERSTOSS gegen das Recht auf Information

(UN-Kinderrechtskonvention, Art. 9 und 13)
Das Recht auf Information verlangt, dass die Familie wissen soll, wann und wo die Hinrichtung stattfinden wird und / oder wo sich die sterblichen Überreste befinden. Weissrussland, Japan, die Mongolei und Usbekistan geben besonders wenig Auskunft über Hinrichtungen. Manchmal wird die Familie gar nicht informiert, wenn eine geliebte Person hingerichtet wurde.


VERSTOSS gegen das Folterverbot

(UN-Kinderrechtskonvention, Art. 37)
Nichts über Nahestehende zu erfahren, kann zu enormem Stress und schrecklicher Angst führen. In einem solchen Fall fügt der Staat Menschen seelisches Leiden zu, um sie für eine Tat zu bestrafen, die jemand anderes begangen hat. Eine solche Einschüchterung und Diskriminierung von Seiten des Staates ist eine Form von Folter*. Dabei ist das Folterverbot eines der Grundprinzipien des Völkerrechts und wurde auch in der Kinderrechtskonvention übernommen.

* Gem. Definition der UN-Antifolterkonvention

 
 

«Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.»
Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

 
 

VERSTOSS gegen das Recht auf Gesundheit

(UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24)
Ein Kind, dessen Rechte derart missachtet werden, kann unmöglich «gesund» aufwachsen, denn mit «Gesundheit»  ist das gesamte physische, mentale und soziale Wohlbefinden gemeint.*

* Gem. Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

 
 
 

 
 

Winnie Ndago, Uganda

 

«[Ich bin] achtzehn Jahre alt und komme aus einer Familie mit achtzehn Kindern. Mein Vater wurde 2012 zum Tod verurteilt. […] Die Situation zu Hause verschlechterte sich, als Dorfbewohner in ihrer Wut gegen die Familie unseren Besitz verwüsteten und stahlen. Sie haben sogar uns Kinder und weitere Verwandte gesucht mit der Absicht, uns zu töten. Sie sagten, wegen unseres Vaters sei jedes Mitglied der Familie ein Mörder. […] Keiner von uns ging noch zur Schule, weil der Vater im Gefängnis sass. Jedes Mal, wenn ich andere Kinder morgens zur Schule gehen sah, rollten mir die Tränen über die Wangen. Ich wollte auch in die Schule zurück. […] Ich finde, die Regierung sollte die Todesstrafe abschaffen, denn wir, die Kinder, sind diejenigen die darunter leiden. Jemanden umzubringen löst das Problem nicht, denn Massnahmen, um die Kinder eines zum Tod Verurteilten zu unterstützen, werden nicht getroffen.»


Quelle: Zeugenaussagen aufgezeichnet von Wells Hope Ministries und Foundation for Human Rights Initiative, FHRI

 
 
 

VERSTOSS gegen das Recht auf Bildung

(UN-Kinderrechtskonvention, Art. 28)
Wenn Kinder von der Gesellschaft ausgeschlossen und gebrandmarkt werden, ist es für sie oft nicht mehr möglich, in die Schule zu gehen. Ausserdem sind viele Kinder von zum Tod Verurteilten emotional so angeschlagen, dass ein normales Lernen nicht mehr möglich ist.

 

Kinder im Gerichtsverfahren
Jede Phase eines Verfahrens, in dem die Todesstrafe gefordert wird, ist für Kinder eine grausame Erfahrung. Schon die oft gewaltsame Verhaftung eines Elternteils kann bei Kindern, wenn sie diesen Moment miterleben müssen, grosse Sorgen und Rachegefühle auslösen. Auch kommt es vor, dass Angehörige des Opfers sich an den Kindern des Tatverdächtigen rächen.
Auch der Gerichtsprozess ist meist alles andere als kindergerecht. Kinder sind noch zu jung, um alles zu verstehen. Ihnen fehlt das juristische Vokabular und es kommt auch vor, dass der Prozess in einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache stattfindet. Es kann sogar sein, dass Kinder in den Zeugenstand treten müssen. Man kann sich vorstellen, mit welchen Zweifeln und Schuldgefühlen sich ein Kind sein Leben lang konfrontiert sieht, wenn es zu einem Todesurteil der Mutter oder des Vaters kommt.


Schattenopfer der Todesstrafe sichtbar machen
Kinder von zum Tod Verurteilten sind vergessene, stumme und unsichtbare Opfer der Todesstrafe. Aber nicht nur sie, sondern auch Kinder und weitere Angehörige der Opfer sind von dieser unmenschlichen, respektlosen Strafe betroffen. Die Todesstrafe erlöst sie nicht von ihrem Schmerz – entgegen einem Mythos, die sich hartnäckig hält. Vielmehr zieht die Todesstrafe diese Menschen in einen Zyklus der Gewalt hinein, in dem der Tod eines Täters als einzige legitime Reaktion gilt. Am diesjährigen Welttag gegen die Todesstrafe wollen wir das Augenmerk auf den Schmerz dieser Opfer legen. Die Weltkoalition gegen die Todesstrafe ruft dazu auf, Brücken zu schlagen zwischen den Familien der Opfer und den Angehörigen der Täter. Ein solcher Dialog kann das Verständnis für die Kinder von zum Tod Verurteilten erhöhen und dazu beitragen, dass sich ihre Situation verbessert.


Starke Kinder, starke Gesellschaft
Der Schutz der Rechte dieser Kinder geht uns alle etwas an. Ein Kind, das einen Gerichtsprozess mit Todesurteil miterlebt, kann sein Vertrauen im Staat verlieren. Statt einem Ort der Sicherheit wird der Staat zu einer Quelle der Wut. Studien zeigen, dass Kinder von zum Tod Verurteilten zum Beispiel eher zu Alkoholismus neigen und leichter in die Kriminalität abrutschen als andere Kinder. Oder, wie der ehemalige Sklave, Schriftsteller und Todesstrafe-Gegner Frederick Douglass sagte: «Es ist einfacher, Kinder stark zu machen als gebrochene Männer zu heilen.»


Quelle: Weltkoalition gegen die Todesstrafe

 
 

Die Todesstrafe ist ohne Ausnahme eine unmenschliche Strafe – sowohl für die Verurteilten als auch für ihre Angehörigen. Sie bringt Vergeltung statt Gerechtigkeit. Neue Missstände und Rechtsverstösse sind die Folge. Deshalb ist die einzig richtige Lösung die weltweite und vollständige Abschaffung der Todesstrafe.

 
 
 
 

 

ACAT-Kampagnendossier (PDF)

 

Weiteres Material der Weltkoalition gegen die Todesstrafe (auf Englisch):

Fact sheet

Facts & Figures

Leaflet

Poster

Mobilization kit

Testimonies

 

Hier finden Sie die gleichen Dokumente in französisch.

 
 

Ihr Gottesdienst

 

→ Muster-Kollektenansage für eine Kollekte zu Gunsten von ACAT

 

→ Gottesdienst-Entwurf zur Kampagne (freundlich zur Verfügung gestellt von ACAT-Deutschland).

 

 
 

Briefe fürs Leben

Die Schweizer NGO lifespark bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Briefwechsel mit einem Menschen im Todestrakt in den USA zu starten.

→ Mehr wissen ...

 
 

Letztjährige Kampagne:

«Haftbedingungen im Todestrakt»