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Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter
 
 
 

Menschenrechte in der Schweiz

Auswahl an News

Aufnahme von Häftlingen aus Guantánamo in der Schweiz

An der letztjährigen Generalversammlung verabschiedeten die ACAT-Mitglieder eine Resolu-tion, welche Bund und Kantone aufrief, die Vorbereitungen zur Aufnahme gewisser unschuldiger und ungefährlicher Häftlinge aus dem Gefangenenlager Guantánamo voranzutreiben. Inzwischen ist ein Usbeke im Kanton Genf eingetroffen, wo er sich eine neue Zukunft aufbauen kann.    

Zu weit mehr Diskussionen Anlass gab hinge-gen die Option, dass zwei Brüder aus dem zu China gehörenden Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang im Kanton Jura eine neue Heimat finden könnten. Die Angehörigen des muslimischen Turkvolkes der Uiguren stellen in China eine verfolgte Minderheit dar, weshalb eine Rückkehr der beiden bereits vor mehr als sieben Jahren von den USA als unschuldig erklärten Uiguren in ihre Heimat nicht in Frage kam. Seither warten sie im Camp darauf, in einem andern Land Zuflucht zu finden. Doch China setzte starken wirt-schaftlichen Druck auf, um eine Aufnahme der beiden Uiguren in der Schweiz zu verhindern.

Die Schweizer Sektion von Amnesty Internatio-nal lud im Januar Elisabeth Gilson, die Anwältin der beiden uigurischen Brüder, zu einer Infor-mationstournee in die Schweiz ein. An einem öffentlichen Anlass in Bern hatten wir Gelegen-heit, mehr über die schicksalhaften Wege zu erfahren, welche die beiden Brüder, gegen ein Kopfgeld an die USA ausgeliefert, von Afghanistan nach Guantánamo verschlugen. Sicher hat das starke Engagement von Frau Gilson dazu beigetragen, den Boden vorzubereiten, damit nach dem Kanton Jura schliesslich auch der Bundesrat am 3. Februar der Aufnahme der beiden Uiguren aus humanitären Gründen zustimmte. ACAT-Schweiz begrüsst diese Entscheidung der Kantons- und Bundesbehörden sehr.

(Quellen: Medien; Infoanlass vom 20.1.2010 mit Anwältin Elisabeth Gilson an der Uni Bern)


Weg der Menschenrechte in Interlaken (23.10.2009)

Als einen etwas anderen Pilgerweg könnte man den Weg der Menschenrechte bezeichnen, der sich als Rundgang durch die Gemeinden Interlaken und Unterseen hinzieht und die Wandernden mit den 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vertraut macht. Die Informationstafeln (d/f/e) vermitteln Wissen, wollen aber auch Denkanstösse geben zum Spannungsfeld zwischen der Selbstverständlichkeit dieser Rechte und ihrer Missachtung in vielen Weltgegenden. Auf www.bruecken.ch/prj_akt.html sind ein Übersichtsplan, Informationen für Lehrkräfte und weitere Informationen abrufbar.

Schweiz soll UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen ratifizieren (25.09.09)

Die UNO-Vollversammlung verabschiedete am 20. Dezember 2006 die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Damit sie in Kraft treten kann, müssen 20 Staaten sie ratifiziert haben. Zurzeit haben dies jedoch erst 16 Staaten getan; 67 weitere haben sie zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Obwohl die Schweiz bei der Ausarbeitung der Konvention eine aktive Rolle spielte, hat unser Land sie noch nicht unterzeichnet.

Eine Koalition von 21 Organisationen, unter ihnen auch ACAT-Schweiz, hat deshalb eine Petition an den Bundesrat (neue Sammelfrist: 20. Februar 2010) lanciert mit der Aufforderung, die Konvention umgehend zu unterzeichnen und alle nötigen Massnahmen zu treffen, damit das Parlament möglichst rasch über deren Ratifikation befinden kann. Auf

www.trial-ch.org/verschwindenlassen.html findet sich ein umfangreiches Dossier zum Verschwindenlassen von Personen. Dort kann die Petition auch o­nline unterzeichnet werden. Wir ersuchen Sie, sie zu unterschreiben und in ihrem Umfeld breit zu streuen.

Verschwindenlassen bedeutet die von den Tätern abgestrittene Freiheitsberaubung einer Person. Als Folge davon ist deren Aufenthaltsort unbekannt, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird (abgekürzte Definition aus der Konvention). Das Verschwindenlassen von Personen ist eine äusserst schwere Menschenrechtsverletzung, welche insbesondere aus der Geschichte lateinamerikanischer Diktaturen der 1970er-Jahre bekannt ist. Das Schicksal vieler damaliger Opfer ist bis heute nicht geklärt und lastet schwer auf den Angehörigen.

Die Tatsache, dass das Verschwindenlassen auch heute noch praktiziert wird, unterstreicht die Notwendigkeit, mit einem internationalen Übereinkommen sicherzustellen, dass es als Straftat anerkannt wird, die Täter gerichtlich verfolgt und die Opfer und ihre Angehörigen unterstützt werden.

Die Ratifikation des Übereinkommens würde es der Schweiz erlauben, Urheber des Verschwindenlassens, die sich hier aufhalten, gerichtlich zu verfolgen. Damit wird der Straflosigkeit für dieses Verbrechen ein Riegel geschoben. Ausserdem kann unser Land mit einer raschen Ratifikation dazu beitragen, dass die Konvention möglichst bald in Kraft tritt.

Neues Kompetenzzentrum für Menschenrechte (25.09.09)

Am 1. Juli 2009 gab der Bundesrat grünes Licht für die Schaffung eines Kompetenzzentrums zu Gunsten von Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich. Das universitäre Zentrum, welches als Pilotprojekt während fünf Jahren betrieben wird, soll Kantonen, Gemeinden und der Privatwirtschaft Unterstützung und Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich bieten. Hiermit ist endlich ein Etappenziel auf dem Weg zu einer nationalen Menschenrechtsinstitution erreicht, wie sie die von der UNO-Generalversammlung 1993 verabschiedeten Pariser Prinzipien vorsehen – wenn auch das Kompetenzzentrum leider manchen Anforderungen der Pariser Prinzipien nicht entspricht.

Seit über acht Jahren sind in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen Bestrebungen im Gang, eine solche Menschenrechtsinstitution zu schaffen, welche sich insbesondere mit der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen auf nationaler Ebene befassen würde. So haben parlamentarische Initiativen, eine NGO-Arbeitsgruppe und ein Förderverein Menschenrechtsinstitution Schweiz (dem auch ACAT-Schweiz angehört) dieser Forderung stets wieder Nachdruck verliehen. Verschiedene Stellen in der Bundesverwaltung sowie eine Arbeitsgruppe Bund-Kantone haben sich mit Bedarf, Opportunität und möglichen Modellen einer solchen Institution befasst, wie es sie in über fünfzig Ländern bereits gibt.

Es ist bedauerlich, dass in unserem Land offenbar die Schaffung einer Menschenrechtsinstitution in Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien gegenwärtig nicht mehrheitsfähig ist. Nun ist entscheidend, das Pilotprojekt effizient umzusetzen und gleichzeitig daran zu arbeiten, dass eine umfassende, UNO-konforme Version einer Menschenrechtsinstitution bis in fünf Jahren auch in der Schweiz Akzeptanz findet. Hintergrundinformationen zum Thema:
http://www.foerderverein-mri.ch/ und
www.humanrights.ch/home/de/Schweiz/MRI/Nachrichten/idart_7027-content.html.


Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert (24.09.2009)

Dieses Fakultativprotokoll regelt die Kontrolle aller Orte, wo sich Personen im Freiheitsentzug befinden, durch einen nationalen Präventionsmechanismus einerseits und einen UNO-Unterausschuss andererseits. Dadurch stellt das Protokoll ein wirksames Mittel zur Prävention von Folter oder Misshandlung dar.

ACAT-Schweiz hat sich zusammen mit andern NGOs über mehrere Jahre dafür eingesetzt, dass die Schweiz dieses Protokoll ratifiziert und dass die dafür nötige Gesetzgebung griffige Bestimmungen enthält, welche der Kommission ein effizientes Arbeiten ermöglichen. In einem gemeinsamen Mediencommuniqué haben deshalb ACAT-Schweiz, die Schweizer Sektion von Amnesty International, Humanrights.ch sowie OMCT die Ratifizierung begrüsst.

Am. 21. Oktober 2009 gab das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Namen der zwölf Fachleute bekannt, die der Bundesrat als Mitglieder der Kommission zur Verhütung von Folter gewählt hat. Präsidiert wird die Kommission von Jean-Pierre Restellini, dem Schweizer Vertreter im Anti-Folter-Ausschuss (CPT) des Europarats.

Hintergrundinformationen:


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