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Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter
 
 
 

Todesstrafe

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Russland: Das Verfassungsgericht schafft die Todesstrafe ab (11.12.2009)

Das Verfassungsgericht hat die Todesstrafe in Russland de facto abgeschafft, indem es das 1996 verhängte und am 1. Januar 2010 auslaufende Moratorium auf unbestimmte Zeit verlängerte. Die höchste Gerichtsinstanz kündigte diesen Entscheid nach einer dreiviertelstündigen Beratung der 17 Richter an. Die Todesstrafe wird im Strafgesetzbuch verankert bleiben, aber „das Gericht anerkennt, dass es nach dem 1. Januar 2010 unmöglich sein wird, in Russland die Todesstrafe anzuwenden", wie in einer Mitteilung erklärt wird. „Das Verfassungsgericht hat sein Urteil gefällt. Jetzt liegt der Ball bei der Duma", fügte der Gerichtspräsident Valeri Sorkin bei einer Anhörung am Sitz der Institution in St. Petersburg an. „Dieser Entscheid ist definitiv und unwiderrufbar", präzisierte er und appellierte an die Verantwortung der Volkskammer des russischen Parlaments.

Nach der Anhörung liess der Vertreter von Präsident Dmitri Medwedew beim Verfassungsgericht, Michail Krutow, vernehmen, die Staatsgewalt befürworte die Abschaffung, aber die öffentliche Meinung in Russland sei noch nicht so weit. „Der Präsident kann die Duma nicht zwingen. Was ihn betrifft, so hat er schon alle nötigen Massnahmen getroffen", erklärte Krutow vor Journalisten. „Die Gesellschaft braucht Zeit, um die Notwendigkeit der Abschaffung der Todesstrafe anzunehmen." Kürzliche Umfragen ergaben in der Tat, dass zwei Drittel bis drei Viertel der Russinnen und Russen die Wiederaufnahme der Hinrichtungen wünschen, welche vor dem Moratorium mit einem Schuss in den Nacken praktiziert wurden.

Die Todesstrafe wird in Russland nicht mehr angewendet, aber sie wurde nie abgeschafft, trotz der Verpflichtung, die das Land 1996 anlässlich seines Beitritts zum Europarat einging. Russland unterzeichnete damals das Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe, ohne dass jedoch das Parlament dieses ratifizierte. Um den internationalen Verpflichtungen nachzukommen, hatte der frühere Präsident Boris Jelzin ein Hinrichtungsmoratorium verfügt. Strassburg hatte die russische Vertragspartei wiederholt auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, das Protokoll Nr. 6 zu ratifizieren und die Todesstrafe nicht nur de facto, sondern auch de jure zu verbieten.

Eine Gesetzeslücke stiess die Debatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe wieder an. Im Februar 1999 hatte das Verfassungsgericht Todesurteile verboten, solange das System der Schwurgerichte nicht im ganzen Land eingeführt sei. Nun wird Tschetschenien als letzte Republik ab 1. Januar 2010 über ein solches verfügen. Aber „die Einführung von Geschworenen auf dem gesamten Gebiet der russischen Föderation schafft nicht die Möglichkeit, von der Todesstrafe Gebrauch zu machen", erklärte das Gericht in seiner Mitteilung.

Das einzige Land Europas und der Ex-Sowjetunion, das die Todesstrafe noch anwendet, ist Weissrussland, wo seit der Unabhängigkeit 1991 laut Amnesty International etwa 400 Personen hingerichtet wurden, vier davon im letzten Jahr. (Quellen: AFP, Reuters und Ria Novosti, 19.11.2009)

In Japan liegt das Thema Todesstrafe wieder auf dem Tisch (23.10.2009)

Mit der Machtübernahme der Demokratischen Partei Japans (DPJ) aufgrund der Parlamentswahlen vom 30. August können die japanischen Todesstrafegegner wieder Hoffnung schöpfen. Die neue Justizministerin Keiko Chiba äusserte schon bei ihrem Amtsantritt am 16. September den Wunsch, eine öffentliche Debatte über die Todesstrafe zu veranlassen und könnte ein Hinrichtungsmoratorium beschliessen. Im Hinblick darauf will sie die Öffentlichkeit umfassend informieren lassen.

Zur Erinnerung: Japan hat seit Beginn des Jahres 2009 sieben Personen hingerichtet. Trotz der Verfügung früherer Moratorien, insbesondere zwischen 1989 und 1993, wurde die Todesstrafe nie abgeschafft, und über 80% der JapanerInnen befürworten sie noch in der Meinung, damit könne die Kriminalität wirksam bekämpft werden. Zwar ist es angesichts der Intransparenz, welche das Hinrichtungssystem umgibt und des Widerstands der Verwaltung verfrüht, schon mit der Abschaffung zu rechnen, doch die Debatte dazu scheint sehr wohl wieder in Gang gekommen zu sein. (Quelle: Le Temps, 8.10.2009)

Nigeria: Freilassung von zum Tod Verurteilten (25.09.2009)

Lagos, einer der einflussreichsten Bundesstaaten in Nigeria, hat einen grossen Schritt in Richtung Abschaffung der Todesstrafe gemacht, indem er drei zum Tod Verurteilte begnadigte und freiliess. Zudem wurden die Strafen von 37 andern Gefangenen umgewandelt; 29 von ihnen sind jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Gouverneur von Lagos, Babatunde Fashola, erklärte, er habe diese Begnadigungen aus „humanitären Gründen“ gewährt. Er fügte hinzu, er möchte den Gefangenen „die Hoffnung geben, ihr Verhalten zu ändern und sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern.“ Zwar wurde im Bundesstaat Lagos seit mehr als zehn Jahren niemand mehr hingerichtet, doch werden weiterhin Todesurteile gesprochen. Das Land muss im Verlauf des Jahres 2009 sein Strafrecht ändern. In den letzten Jahren hat die Todesstrafe in Nigeria zahlreiche politische Debatten hervorgerufen. Mehr als 2600 Verurteilte wurden unter den Militärregierungen zwischen 1970 und 1999 hingerichtet. Nach der Machtübernahme einer Zivilregierung im Mai 1999 sank die Zahl der Hinrichtungen.

Zwei vom früheren Präsidenten Obasanjo eingesetzte Expertengruppen – die nationale Studiengruppe zur Todesstrafe (2004) und die Präsidialkommission zur Verwaltungs- und Justizreform (2007) – empfahlen, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen. Im Jahr 2008 wurden mindestens 40 Personen zum Tod verurteilt, während sich etwa 735 Gefangene im Vorzimmer des Todes befanden, unter ihnen elf Frauen. Hunderte von ihnen kamen nicht in den Genuss eines fairen Verfahrens. (Quelle: Amnesty International, 26.08.09)

Kenia: Präsident Kibaki wandelt 4000 Todesstrafen um (25.09.2009)

Der kenianische Präsident Mwai Kibaki hat am 3. August 2009 die Urteile von 4000 zum Tod Verurteilten in lebenslängliche Haft umgewandelt. Er berief sich auf den „ungerechtfertigten Angstzustand", unter dem die Verurteilten litten. Ein Präsidialcommuniqué verwies auch auf die strengen Regeln in den kenianischen Todestrakten. Diese verbieten den Verurteilten zu arbeiten und führen so zum „Müssiggang und folglich zu einer negativen Auswirkung auf die Disziplin im Gefängnis". Kenia nahm 1987 die letzte Hinrichtung vor, doch die Gerichte sprechen weiterhin, und im Fall von Raub, Mord und Verrat zwingend, Todesurteile aus. Diese obligatorische Anwendung der Todesstrafe ist Gegenstand gerichtlicher Verfahren, was Kibaki dazu veranlasste, zu Gunsten der Umwandlungen zu entscheiden. Die kenianische Menschenrechtsorganisation Christliche Anwälte für Gerechtigkeit (CLEAR) hat mit Unterstützung des internationalen Netzwerks Death Penalty Project (DPP) drei dieser Urteile angefochten. Gemäss DDP sei „die Auswirkung dieser Verfahren für den Entscheid massgebend gewesen, die Strafen aller zum Tod Verurteilten umzuwandeln. Wenn die Anfechtungen durchgekommen wären, worauf alle Zeichen hinwiesen, hätte die Regierung die wenig beneidenswerte Aufgabe gehabt, die Urteile von über 4000 zum Tod Verurteilten einzeln neu zu fällen."

Kibaki bat seine Regierung auch, die abschreckende Wirkung der Todesstrafe in Kenia, wo die Kriminalität grassiert, zu prüfen. „Das ist ein Fortschritt für die Menschenrechte in Kenia", erklärte Pers Bannister, Todesstrafe-Experte von Amnesty International und fügte hinzu: „Wir hoffen, dass die Studien, welche der Präsident von der Regierung verlangt, zum Schluss kommen werden, dass die Todesstrafe keinerlei abschreckende Wirkung hat, dass sie die Gesellschaft brutalisiert und dass sie oft gegenüber Unschuldigen verhängt wird. Es ist an der Zeit, dass Kenia sich der Mehrheit der Länder anschliesst und die Todesstrafe abschafft." Afrika hat den Hinrichtungen praktisch ein Ende gesetzt, denn nur zwei der 53 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union haben im Jahr 2008 Gefangenen das Leben genommen. (Quelle: Weltweite Koalition gegen die Todesstrafe, 6.08.09)

Togo: Die Todesstrafe ist abgeschafft (25.09.2009)

Die togolesischen Abgeordneten haben am 23. Juni einstimmig das Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe in Togo genehmigt. Das aus fünf Artikeln bestehende Gesetz beschreibt die Bedingungen zur Umwandlung der Todesurteile in lebenslängliche Freiheitsstrafen. Es sieht vor, in allen rechtsgültigen Texten den Verweis auf die Todesstrafe durch einen Verweis auf die lebenslängliche Freiheitsstrafe zu ersetzen. Der Gesetzesentwurf war am 10. Dezember 2008 vom Ministerrat angenommen worden. Der Justizminister Kokou Tozoun hatte damals erklärt: „Die Wahl des Landes, eine gesunde Justiz einzurichten, welche Justizirrtümer begrenzt, korrigiert, erzieht und die dem Menschen innewohnenden Rechte garantiert, ist nicht mehr vereinbar mit einer Strafgesetzgebung, welche noch an der Todesstrafe festhält und so der Justiz eine absolute Macht zuerkennt, deren Folgen unabänderlich sind." Togo wird damit das 139. Land der Welt und das fünfzehnte der Afrikanischen Union, das die Todesstrafe abschafft und so die Abschaffungstendenz in Afrika bekräftigt. (Quelle: Jeune Afrique, 24.06.09)

Burundi schafft die Todesstrafe ab (15.05.2009)

Der Präsident von Burundi, Pierre Nkurunziza, hat am 22. April 2009 ein Gesetz erlassen, welches das Strafrecht reformiert. Darin ist die Todesstrafe von nun an abgeschafft. Mehrere Mitgliedsorganisationen der Weltkoalition gegen die Todesstrafe begrüssten diesen in der Region der grossen afrikanischen Seen wichtigen Fortschritt. Diese Region ist eine der wichtigsten Fronten bei der Bekämpfung der Todesstrafe. Die Organisationen bedauerten jedoch, dass im Zuge der Revision des Strafrechts andererseits nun die Homosexualität kriminalisiert wird.

Merius Rusumo (MR), der Präsident von ACAT-Burundi, nahm aktiv an den Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe in seinem Land teil. Hier ein paar Ausschnitte des von der Weltkoalition (W) durchgeführten Interviews mit Herrn Rusumo:

W: „Bedeutet dies das Ende Ihrer Aktivitäten zu diesem Thema?“
MR: „Für die laufenden Ermittlungsverfahren ist die Sache erledigt. Aber die Todesstrafe wird schon seit mehr als 15 Jahren nicht mehr angewendet, und die in diesem Zeitraum Verurteilten bleiben im Gefängnis. Das neue Gesetz sieht eine „abgemilderte“ Stra-fe vor, aber dieser Ausdruck ist ungenau. Wir werden an dieser Frage arbeiten. Seit 2006 haben gewisse zum Tod Verurteilte von „vorläufigen Freilassungen“ profitieren können, welche chaotisch erfolgten, ohne objektive Kriterien. Bei anderen wurde die Todesstrafe in eine Gefängnisstrafe von 15 bis 20 Jahren umgewandelt. Was die vorläufig Freigelassenen angeht haben weder der Oberstaatsanwalt noch der Präsident der Kommission, welche diese Freilassungen vorgenommen hat, zahlenmässige Angaben. Wir müssen diese Leute noch erfassen.“

W: „Aus welchen Gründen hat die Aktion der burundischen Gegner der Todesstrafe zu diesem Erfolg geführt?“
MR: „Was funktioniert hat ist zuallererst die Betonung der Konformität mit den Menschenrechten. Burundi hatte seit seiner Unabhängigkeit Probleme mit dem Funktionieren der Verwaltung und der Justiz. Eine Ethnie dominierte die Verwaltung und benutzte die Todesstrafe als Mittel zur Unterdrückung der anderen. Todesurteile wurden ausgesprochen, ohne die Strafprozessordnung einzuhalten, welche insbesondere den Beistand eines Anwalts vorsieht. Unschuldige wurden verurteilt. Die jetzigen Machthaber, welche aus der vormals unterdrückten Ethnie stammen, waren gegenüber dieser Tatsache, die in unseren Berichten und denen anderer Organisationen dargelegt ist, sehr sensibel (...). Der Präsident selbst ist ohne Beweise und in Abwesenheit zum Tod verur-teilt worden.“ (Quelle : Weltkoalition gegen die Todesstrafe, 29.04.09)

USA: New Mexico schafft die Todesstrafe ab (15.05.2009)

Bill Richardson, Gouverneur des US-Bundesstaats New Mexico, unterzeichnete am 18. März 2009 ein Gesetz, welches ab 1. Juli die lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer Begnadigung als neue Höchststrafe festlegt. Er tat sich offenbar schwer mit dem Entscheid, das zuvor von beiden Parlamentskammern genehmigte Gesetz zu bestätigen und damit die Verhängung der Todesstrafe in Zukunft auszuschliessen. Laut Zeitungsberichten begründete er seine Entscheidung mit Gewissensgründen angesichts der Realität, dass das Justizsystem nicht unfehlbar sei und folgte damit einem Appell der katholischen Bischofskonferenz der USA.
Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Das neue Gesetz ändert nichts an den Todesurteilen gegen die zwei Männer, die zur Zeit im Todestrakt in New Mexico einsitzen. Gouverneur Richardson soll gesagt haben, er werde ihre Strafen nicht umwandeln. (Quelle: Spiegel o­nline, 19.03.09)

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